Baustelleneinrichtung unter der Minna-Todenhagen-Brücke

Schriftlichen Anfrage Nr. SchA IX/0349 vom 30.01.2023 der BezirksverordnetenKarin Kant – Fraktion Die Linke


Nach Bekanntgabe der Baustelleneinrichtung unter der Minna-Todenhagen-Brücke ist das Projekt des Baus und der Einrichtung eines Skaterparks mit und für Jugendliche unter der Brücke in weite Ferne gerückt.

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie verträgt sich eine Baustelleneinrichtung unter der Minna-Todenhagen-Brücke, auf der u.a. unterschiedlichste Materialien gelagert werden, mit der Sicherheit der Brücke?

2. Ist die Gefährdung der Brücke während der Baustelleneinrichtung und der damit verbundenen Lagerung unterschiedlichster Materialien unter der Brücke geringer als die Brandgefahr durch eine Minirampe?

3. Kann trotz Baustelleneinrichtung unter der Minna-Todenhagen-Brücke ein Abschnitt unter der Brücke für kleinere Skateranlagen abgetrennt und den Jugendlichen zur Verfügung gestellt werden?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1. und 2.
Derzeit wird die Fläche unter der Minna-Todenhagen-Brücke noch nicht als Baustelleneinrichtung genutzt. Unabhängig davon würde durch die Nutzung als Baustelleneinrichtungsfläche die Verantwortlich- keit beim jeweiligen Nutzenden der Fläche liegen. Es kann davon ausgegangen werden, und obliegt der Gewährleistung der Baustellensicherheit, dass die genutzten Flächen vor dem Zutritt durch Fremde geschützt sind und insofern Unbefugte dort keinen Zutritt haben. Eine Bewachung der Baustelleneinrichtung kann angenommen werden. Insofern ist auch die Frage einer möglichen Gefährdung der Brücke durch Brand zu begegnen. Hier kann einer unbewachten Minirampe aus leicht brennbarem Material ein deutlich höheres Gefährdungspotential zugeordnet werden, als einer bewachten Baustelleneinrichtungsfläche.

Zu 3.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen dem Straßen- und Grünflächenamt noch keine Rückantworten zum Umfang einer möglichen Nutzung als Baustelleneinrichtungsfläche für die Baumaßnahmen der BVG und des WNA (Wasserstraßen-Neubauamt) Berlin vor, so dass diese Frage zurzeit nicht beantwortet werden kann.

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