Bauantrag für Nachverdichtung durch Wohnungsbau in der Wohnanlage Am Plänterwald / Orionstraße

Schriftliche Anfrage VIII/1601

  1. Kann das Bezirksamt die Information bestätigen, dass für die Nachverdichtung durch Wohnungsbau für die Wohnanlage Am Plänterwald / Orionstraße am 21.09.2021 durch die "Stadt und Land" ein Bauantrag eingereicht wurde und, wenn ja, was wurde mit dem eingereichten Bauantrag konkret beantragt?
  2. Warum wurden die BestandsmieterInnen der Wohnanlage Am Plänterwald / Orionstraße weder durch das Bezirksamt noch durch die "Stadt und Land" über den eingereichten Bauantrag informiert? Warum wurde die BVV nicht über diesen Vorgang informiert?
  3. Wie ist der eingereichte Bauantrag mit dem am 21.09.2021 zwischen dem Bezirksamt und der "Stadt und Land" unterzeichneten Letter of Intent zum oben genannten Bauvorhaben in Einklang zu bringen?

gestellt am 07.10.2021

von Uwe Doering

Das Bezirksamt antwortet am 26.10.2021

Kann das Bezirksamt die Information bestätigen, dass für die Nachverdichtung durch Wohnungsbau für die Wohnanlage Am Plänterwald / Orionstraße am 21.09.2021 durch die "Stadt und Land" ein Bauantrag eingereicht wurde und, wenn ja, was wurde mit dem eingereichten Bauantrag konkret beantragt?

Ja, das Bezirksamt bestätigt, dass am 21.09.2021 ein entsprechender Bauantrag eingegangen ist. Der Bauantrag entspricht im Wesentlichen der Planung, die bereits mit dem Bauvorbescheid als zulässig beschieden wurde (vgl. GA VIII 1419).

Die städtische Wohnungsbaugesellschaft STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH (im Folgenden „STADT UND LAND“) plant im Ortsteil Plänterwald die Nachverdichtung ihrer Wohnungsbestände. Beantragt wurden 95 Ein-, Zwei- bis Fünf-Raum-Wohnungen in sechs viergeschossigen Wohngebäuden und 116 Pkw-Stellplätze, davon sieben Stellplätze für Menschen mit schwerer Gehbehinderung und Rollstuhlnutzende. Die Hälfte dieser 48 der geplanten Wohnungen soll barrierefrei errichtet werden.

47 der Wohnungen sollen durch das Land Berlin gefördert und an Inhaberinnen und Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins vermietet werden.

Die Mieten der restlichen Wohnungen sollen durchschnittlich bei unter 11 Euro nettokalt pro Quadratmeter / Monat liegen. Baubeginn soll in 2022 sein.

Warum wurden die BestandsmieterInnen der Wohnanlage Am Plänterwald / Orionstraße weder durch das Bezirksamt noch durch die "Stadt und Land" über den eingereichten Bauantrag informiert? Warum wurde die BVV nicht über diesen Vorgang informiert?

Die Bürgerinitiative Plänterwald wurde mit E-Mail vom 06.10.2021 vom Bezirksamt über den Eingang des Bauantrags informiert.

Weder die BVV, noch der Bezirksstadtrat oder die Amtsleitung des Stadtentwicklungsamts werden tagesaktuell über eingehende Bauanträge informiert.

Das Bezirksamt informiert die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen, zu denen der Fragesteller gehört, im Rahmen des Berichts regelmäßig über eingehende Bauanträge von Relevanz.

Die letzte Sitzung dieses Ausschusses lag vor dem Eingang des Bauantrags.

Wie ist der eingereichte Bauantrag mit dem am 21.09.2021 zwischen dem Bezirksamt und der "Stadt und Land" unterzeichneten Letter of Intent zum oben genannten Bauvorhaben in Einklang zu bringen?

Beide Partner des Letter of Intent (im Folgenden LOI), das Bezirksamt Treptow-Köpenick und die STADT UND LAND, sind sich einig, dass der LOI und der Bauantrag parallel bearbeitet werden.

Die Zielstellung des LOI besteht darin, ein gemeinsames Handeln des Bezirksamtes und der STADT UND LAND für die Umsetzung des Vorschlages aus der Anwohnerschaft herbeizuführen.

Danach soll ein alternativer Standort für die geplante Nachverdichtung im Innenhof gefunden werden.

Angestrebter Standort ist ein Grundstück, das nicht der STADT UND LAND, sondern dem Land Berlin gehört. Diese Standortverlagerung bedarf unkonventioneller Lösungen für komplexe Sachverhalte, die neugestaltet werden müssen. Diese Lösungen zu finden und zu versuchen, diese umzusetzen, erfordert einen Zeitraum von mehreren Monaten. Dieses Zeiterfordernis soll aber die unkritischen Baustandorte nicht behindern. Auch darin sind sich beide Seiten des LOI einig.

Der Bauantrag für den Standort Am Plänterwald / Orionstraße umfasst alle, also auch die unkritischen Gebäude der angestrebten Nachverdichtungen.

Aufgrund der erforderlichen Voraussetzungen für einen Bauantrag und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Erreichung der Zielstellung des LOI noch ungewiss ist, ist der Bauantrag einheitlich für alle Vorhaben zu stellen. Die Bearbeitung des Bauantrages soll neben dem LOI weiter erfolgen, was beide Partner im LOI ausdrücklich erklärten.

Derzeit übernimmt die STADT UND LAND zusätzliche Kosten, um einerseits die Planungen für den angestrebten neuen Standort erarbeiten zu lassen. Andererseits werden Änderung der Baureihenfolge innerhalb des nun beantragten Bauvorhabens geplant.

Für den Fall einer Baugenehmigung könnten dann zunächst die Gebäude errichtet werden, die nicht im Innenhofbereich positioniert sind. So soll Zeit gewonnen werden, um die grundstücks- und baurechtlichen Themen für den neuen Standort zu klären (also den LOI umzusetzen) ohne Verzögerungen für das Gesamtbaufeld herbeizuführen (also das Bauvorhaben umzusetzen).
Daraus resultiert das Erfordernis eines parallelen Bestehens von Bauantrag und LOI. Es soll kein Zeitverzug eintreten, um im angespannten Berliner Mietwohnungsmarkt zusätzliche Angebote für Wohnungssuchende zu sozial ausgewogenen Bedingungen, auch an einem attraktiven Standort wie am Plänterwald, unterbreiten zu können.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1601