Ausschreibung für Essenanbieter für Treptow-Köpenick

Schriftlichen Anfrage Nr. SchA IX/0247 vom 14.10.2022 der Bezirksverordneten
Heike Kappel – Fraktion Die Linke

Ich frage das Bezirksamt:

1. Welche Vorgaben gab es zur Ausschreibung für Essenanbieter im Bezirk Treptow-Köpenick?

2. Ist es richtig, dass nur noch an einem Tag in der Woche Fleisch oder Wurstwaren angeboten
werden dürfen?

3. Ist es richtig, dass es nur noch ein Hauptgericht und ein Nebengericht geben darf?

4. Ist es richtig, dass Fleischportionen nur noch 70 Gramm betragen dürfen anstatt der üblichen
90 Gramm?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Vorbemerkung: Die Beantwortung erfolgt unter der Annahme, dass sich die Fragen auf das
Vergabeverfahren für Schulmittagessen an Grundschulen und einem Sonderpädagogischen
Förderzentrum im Jahr 2022 beziehen.

Zu 1.
Die Ausschreibung erfolgte auf Grundlage der berlinweit einheitlichen
Musterausschreibungsunterlagen in der Version 2022. Die Vorgaben zur Erbringung der Leistung
sind in der beigefügten Leistungsbeschreibung festgehalten.

Zu 2.
Dies ist richtig. Gemäß den Empfehlungen der Qualitätsstandards Schule (5. Auflage, 1.
korrigierter Nachdruck, 2022) der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. sind Fleisch und
Wurstwaren nur 1x über fünf Verpflegungstage anzubieten. Die berlinweit einheitlichen
Musterausschreibungsunterlagen in der Version 2022 haben diese Empfehlung als Vorgabe in die
Leistungsbeschreibung aufgenommen.

Zu 3.
Dies ist nicht richtig, es erfolgte noch nie eine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebengericht.
Gemäß den Angaben der Auftragnehmerin /des Auftragnehmers in ihrem / seinem Angebot, dort
im Umsetzungskonzept, bietet die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer täglich oder
ausschließlich an Tagen, an denen die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer Fisch, Fleisch oder
Fleischerzeugnisse anbietet, zwei Menüs zur Wahl an. Auf Wunsch der Schule nach Zuschlag
bietet die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer nur an Tagen mit Fisch, Fleisch oder
Fleischerzeugnissen im Angebot zwei Menüs zur Wahl an. Jedes Menü enthält dabei ein
vollwertiges Tellergericht (Hauptgericht).

Zu 4.
Nein, eine Menge von 90 g pro Portion entspricht bereits seit mindestens 2015 nicht mehr den
Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. für Schülerinnen und Schüler. Für
Schülerinnen und Schüler der Primarstufe beträgt die in den Qualitätsstandards Schule (5.
Auflage, 1. korrigierter Nachdruck, 2022) der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V.
empfohlene Menge Fleisch ca. 60 g und für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe ca. 70 g.
Die berlinweit einheitlichen Musterausschreibungsunterlagen in der Version 2022 haben diese
Empfehlung als Vorgabe in die Leistungsbeschreibung aufgenommmen.

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