Verkehrsführung im Bereich der Straße "Am Treptower Park"
Schriftliche Anfrage
Drucksache Nr. IX/0902 vom 10.01.2025 des Bezirksverordneten Kai-Mario Martin – Die Linke.
Ich frage das Bezirksamt:
Wie bewertet das Bezirksamt die Verkehrsführung bei der Baustelle in der Straße "Am Treptower Park" auf Höhe der Hausnummer 57, die am 14.12.2024 noch bestand? Warum wurde in diesem Fall keine Umfahrung für den Radweg eingerichtet und stattdessen das Verkehrszeichen VZ 239 temporär aufgestellt?
Wie beurteilt das Bezirksamt die aktuelle Verkehrsführung im Bereich der Baustelle auf Höhe der Hausnummer 51 (Stand: 09.01.2025)? Warum wurde hier optimalerweise eine Umfahrung über den Gehweg eingezeichnet, und auf das Aufstellen von VZ 239 verzichtet?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Das Bezirksamt weist wiederholt darauf hin, dass verkehrsrechtliche Anordnungen (VRAO) im Bereich des Hauptstraßennetzes von Berlin (siehe auch Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr StEP MoVe) durch die obere Straßenverkehrsbehörde bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) bearbeitet werden.
Die Straße Am Treptower Park ist im betreffenden Bereich eine Hauptverkehrsstraße der Stufe I (großräumige Straßenverbindung). Die inhaltlichen Überlegungen für die benannten Anordnungen sowie deren Verantwortung liegen bei der SenMVKU. Dies umfasst auch die entsprechenden Kontrollen vor Ort.
Es ist nicht die Aufgabe der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde, die Arbeit einer anderen Straßenverkehrsbehörde zu kontrollieren. Eine Bewertung der Entscheidungen einer anderen Straßenverkehrsbehörde erfolgt ebenfalls nicht.
Zu 1.
Nach hier vorliegenden Unterlagen bezog sich die verkehrsrechtliche Anordnung mit einer Gültigkeit bis zum 21.12.2024 auf Leitungsbauarbeiten in der Straße Am Treptower Park zwischen Karpfenteichstraße und Ludwig-Richter-Straße. Dies war verbunden mit zeitlichen Sperrungen sowohl des rechten als auch teilweise des linken Fahrstreifens. Für die Arbeiten am rechten Fahrstreifen war in der VRAO eine Führung des ansonsten am Fahrbahnrand (Hochbord) verlaufenden Radverkehrs über den Gehweg vermerkt. Insofern wird davon ausgegangen, dass VZ 239 (Gehweg) temporär aufgestellt wurde, um unabhängig davon auf besondere Bereiche für den Fußverkehr hinzuweisen. Inwieweit die temporäre Aufstellung ggf. in Eigenverantwortung durch die beauftragte Tiefbauunternehmung erfolgt ist, kann seitens des Bezirksamtes nicht festgestellt werden.
Zu 2.
Es handelt sich hier nach wie vor um eine verkehrsrechtliche Anordnung aufgrund der Sicherung einer Baustelleneinrichtung für Bauarbeiten am Haus Am Treptower Park 51 oder 52n / Ecke Ludwig-Richter Straße.
Diese Baustelleneinrichtung - und damit auch die VRAO - sollten nach hiesigen Erkenntnissen durch die oben genannte Anordnung überlagert gewesen sein. Genauere Angaben zum Inhalt der VRAO liegen hier nicht vor und können aufgrund der Zuständigkeit an anderer Stelle nicht beigebracht werden.