Sicherung Fassade Gummifabrik, Nachfrage zur SchA VIII/0746
Schriftliche Anfrage Drucksache Nr. SchA IX/0259 vom 21.10.2022 des Bezirksverordneten Christian Kerntopf - Fraktion DIE LINKE
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wurde vom Eigentümer der Gummifabrik am Kaisersteg eine Sondernutzungsgebühr für die
zwischenzeitliche Absperrung von 190 Quadratmeter öffentlichen Raumes vor dem Gebäude
verlangt (siehe SchA VIII/0746)?
2. Falls ja, wie hoch war die Gebühr und wurde Sie durch den Eigentümer beglichen?
3. Falls nein, weshalb wurde keine Sondernutzungsgebühr erhoben?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1.
Der Eigentümer wurde für den abgesperrten Bereich zu Gebühren nach der
Sondernutzungsgebührenverordnung und der Verwaltungsgebührenordnung veranlagt.
Zu 2.
Die Sondernutzungsgebühr für die in Anspruch genommene Fläche betrug 3.000,00 €, darüber
hinaus wurden 50,00 € Verwaltungsgebühr erhoben. Die geltend gemachten Gebühren wurden
beglichen.
Zu 3.
Entfällt, siehe Antwort zu Frage 2.