Nachfragen zum Schlussbericht zum Beschluss 0393/23/24 (Drs. IX/0664) – "Gegen Mietpreisüberhöhungen (§ 5 WiStG) wirksam vorgehen"
Schriftliche Anfrage
Drucksache Nr. IX/0856 vom 23.10.2024 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Die Linke.
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie sehen nach Kenntnis des Bezirksamtes die Vorstellungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie der Berliner Bezirke, wirksam gegen Mietpreisüberhöhungen vorzugehen, konkret aus?
2. Wie ist der Stand der Erörterungen des Senates mit den Bezirksämtern zur erfolgreichen Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen?
3. Ist dem Bezirksamt bekannt, wie weit inzwischen der Senat bei der Erstellung von Ausführungsvorschriften oder eines Leitfadens zur wirksamen Umsetzung des § 5 WiStG vorangekommen ist?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1 und 2.
Es hat sich eine überbezirkliche Arbeitsgruppe etabliert unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Tempelhof-Schöneberg und Reinickendorf. Ziel der Arbeitsgruppe ist es, Möglichkeiten zur Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz zu aktivieren. Derzeit werden Ergebnisse zu Themen wie auskömmliche Personalausstattung, Musterverfahren, IT-seitige Unterstützung des Verfahrens und die Teilnahme am interkommunalen Austausch erarbeitet. Eine Erörterung fand durch den Senat bisher nicht statt.
Zu 3.
Dem Bezirksamt ist nicht bekannt, dass ein Arbeitsergebnis zur Erstellung eines Leitfadens zur wirksamen Umsetzung des § 5 WiStG vorliegt.
Nach Ansicht des Wohnungsamtes ist eine wirksame Bekämpfung der Mietpreisüberhöhung nur durch eine Gesetzesänderung möglich. Solange die Beweislast bei Mieter/innen liegt und diese nachweisen müssen, dass der Mietvertrag mit der überhöhten Miete nur unterschrieben wurde, weil er oder sie sich in einer Notlage befand, wird eine wirksame Bekämpfung nicht möglich sein.