Mietwucher überprüfen und Miete senken

blättchen

Wird die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 % über­schrit­ten, handelt es sich ver­mutlich um eine unzulässige Mietpreisüber­höhung.

Dies stellt eine Ordnungs­widrigkeit dar. Bußgelder ­wegen Mietpreisüberhöhung kommen in der Praxis vor, nur wird Mietpreisüberhöhung zu ­selten geahndet.

Die Miete kann aber abgesenkt und zu viel gezahlte Miete ­zurück­gefordert werden.

Wir Linke unterstützen dabei. Check deine Miete und melde ­Mietwucher unter: mietwucher.app


Dieser Artikel stammt aus dem blättchen vom Januar 2025.

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