Mietpreisüberhöhung!?

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/0893 vom 09.12.2024 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Die Linke.


Ich frage das Bezirksamt:
1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass auf "immobilienscout24.de" eine Wohnung in Alt-Treptow nach Komplettmodernisierung im Erstbezug für 20,68 € / qm Kaltmiete angeboten wird (60,4 qm = 1.249 €)?

2. Kann das Bezirksamt bestätigen, ob die zur Miete angebotene Wohnung im Milieuschutzgebiet liegt?

3. Was kann gegen die vermutliche Mietpreisüberhöhung unternommen werden bzw. was kann das Bezirksamt in diesem Fall oder in vergleichbaren Fällen unternehmen?

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

zu 1.
Der Fachbereich Wohnen nutzt das Portal Immobilienscout24 ausschließlich anlassbezogen. Die Anzeige wurde dem Fachbereich Wohnen erst durch die Schriftliche Anfrage bekannt. Einen Rückschluss auf die Adresse der Anzeige ist dem Fachbereich Wohnen nicht möglich.

zu 2.
Hierzu liegen keine Informationen vor, weil die genaue Adresse der Wohnung nicht bekannt ist.

zu 3.
Der Fachbereich Wohnen kann aufgrund einer Immobilienanzeige nicht fungieren. Ein Tätigwerden kann nur erfolgen, wenn eine Miete vereinbart wird. Das bedeutet, es muss ein Vertragsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter bestehen. Das ist regelmäßig bei einer Annonce nicht der Fall.
Ferner liegt eine Mietpreisüberhöhung nur vor, wenn die Lage des Mieters beim Zustandekommen des Mietvertrages im Einzelfall vom Vermieter ausgenutzt wurde und die Mietpreisüberhöhung zumindest die gesetzlichen Grenzen vom § 5 Wirtschaftsstrafgesetz überschreitet.