Bundes-Mietendeckel jetzt! Mieten müssen dauerhaft bezahlbar sein!
Der Mietenwahnsinn geht ungebremst weiter. Inserierte Wohnungen kosteten 2023 in Berlin rund 27 Prozent mehr Miete als ein Jahr zuvor. In Potsdam wurden die angebotenen Mieten sogar um 31 Prozent erhöht. Aber auch kleinere Städte sind betroffen von der Mietenexplosion. Im Bundesschnitt zogen die Mietpreise um über 7 Prozent an. Das ergaben Anfragen der Linken im Bundestag.
Die Mietpreisbremse schützt ganz offensichtlich nicht vor extremen Mieterhöhungen. Und nicht einmal diese wurde von der Ampel-Regierung verlängert. Nicht einmal die wenigen Regelungen zum Mieterschutz aus dem Koalitionsvertrag wurden umgesetzt. Die Mieterinnen und Mieter in diesem Land – immerhin die Mehrheit der Bevölkerung – steht den nächsten Mieterhöhungen ungeschützt gegenüber. Jeder Umzug bringt mehr Kosten für das Wohnen mit sich. Weil auch neu gebaute Wohnungen meist teuer sind, kann der Mietenwahnsinn allein durch Neubau nicht gebändigt werden. Als Linke fordern wir einen Mietendeckel.Das einzige Instrument, das Mieten effektiv begrenzt hat, war der Berliner Mietendeckel. Der Mietendeckel wurde den Berlinerinnen und Berlinern zwar nach einer Klage aus den Reihen von CDU und FDP genommen. Das Bundesverfassungsgericht stellte klar, ein Mietendeckel muss vom Bund kommen. Und das geht verfassungskonform.
Der Mietendeckel, wie wir ihn fordern, beinhaltet einen sofortigen Mietenstopp. Wo der Wohnungsmarkt angespannt ist, müssen Mieterhöhungen vorübergehend komplett ausgeschlossen werden. Die Mieten werden eingefroren, bis die dauerhaften Maßnahmen greifen.
Wo die Wohnungsnot am stärksten ist, wie in Berlin, müssen entsprechend starke Regelungen greifen. Die auf Dauer gestellten Maßnahmen des Bundes-Mietendeckels beinhalten, dass Städte mit Wohnungsnotlage weder in bestehenden Verträgen noch bei Wiedervermietung die Mieten erhöhen dürfen. Solange, bis die Notlage auf dem Wohnungsmarkt behoben ist. In Städten mit angespannten und ausgeglichenen Wohnungsmärkten gelten abgestufte Regelungen.
Dabei werden alle Mieten zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen. Bisher werden nur die teuren neuen Mietverträge der letzten sechs Jahre einbezogen, wodurch die Mietpreise schnell angehoben werden können.
Als absolute Obergrenzen werden 20 Prozent über der regionalen Durchschnittsmiete angesetzt. Mieten, die höher liegen, können dann von Amts wegen einfach abgesenkt werden. Bisher ist die Senkung überhöhter Mieten zwar bereits möglich, aber noch zu schwierig. Die Linke im Bundestag hat einen Gesetzentwurf zur Erleichterung der Senkung von Wuchermieten bereits eingebracht. Der Vorschlag kommt aus dem Bundesrat. Doch auch diese Initiative hat die noch bestehende Bundesregierung aus SPD und Grünen nicht aufgenommen.
Wer dauerhaft bezahlbare Mieten möchte, muss Die Linke wählen.
Caren Lay, MdB, Die Linke
Dieser Artikel stammt aus dem blättchen vom Januar 2025.
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