Bezirke beteiligen - Finanzielle Beteiligung erforderlich

Aus dem Rathaus

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) sieht in §6 eine finanzielle Beteiligung der Standortgemeinden durch die Anlagenbetreiber vor. Berlin als Stadtstaat ist jedoch selbst die größte Kommune Deutschlands und damit Profiteur dieses Gesetzes. Die Diskussionen um große Windenergieanlagen zeigen jedoch, dass die mit 150m bis 200m großen Windenergieanlagen bei der unmittelbar betroffenen Bevölkerung kritisch gesehen werden. Hinzu kommt, dass bis auf Charlottenburg-Wilmersdorf ausschließlich Außenbezirke, laut der vorliegenden Potenzialanalyse der Senatsverwaltung für Energie, betroffen sind, was folglich zu einer weiteren Debatte Innen- vs. Außenstadt führt. Es ist deshalb zwingend notwendig, dass durch die finanzielle Beteiligung der Bezirke die Akzeptanz der Bevölkerung erhöht wird, wie ein Gutachten der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg unterstreicht. Denn dieses kommt zu dem Ergebnis, dass die Akzeptanz der Bevölkerung erhöht wird, wenn es eine verbindliche Beteiligung der Kommunen an den Windenergieanlagen gibt.

Aus diesem Grund hat die BVV-Fraktion Die Linke jetzt, interfraktionell mit SPD und B´90/Grüne in einem Antrag dem Bezirksamt empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Bezirke, in denen in Zukunft Windenergieanlagen geplant und gebaut werden, an den Erlösen beteiligt werden und damit unmittelbar davon profitieren können.


Dieser Artikel stammt aus Aus dem Rathaus vom April 2024. Die Zeitungen des Bezirksvorstandes und der Fraktion können hier runtergeladen werden. Beide Zeitungen gibt es auch als kostenloses Abo.