Bescheidungshilfe für das Teilhabeinstrument Berlin
Schriftliche Anfrage
Drucksache Nr. IX/0792 vom 20.06.2023 des Bezirksverordneten Christian Kerntopf – DIE LINKE.
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie lautet die aktuelle Bescheidungshilfe zum Teilhabeinstrument Berlin bzw. für den Teilhabefachdienst (bitte kompletten Wortlaut der Antwort beilegen)?
2. Welche weiteren Ausführungsbestimmungen gibt es zum Teilhabeinstrument Berlin (bitte ggf. ebenfalls im Wortlaut der Antwort beilegen)?
2.1 So noch nicht in Antwort auf Frage 1 und 2 beinhaltet: Wie viele Betreuungsminuten werden den einzelnen Pflegegraden zugeordnet und wie werden diese ggf. aufgeschlüsselt?
2.2 So noch nicht in Antwort auf Frage 1 und 2 beinhaltet: Wie wird die Abwesenheit der zu betreuenden Person aus der Einrichtung der Eingliederungshilfe berechnet, wenn diese eine externe Tagesstruktur nutzt?
3. Wie schätzt das Bezirksamt die Arbeit mit der neuen Bescheidungshilfe und Ausführungsbestimmungen ein, gibt es größere Probleme, die hier beispielhaft genannt werden könnten?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1.
Die Bescheidungshilfe heißt nur Bescheidungshilfe.
Zu 2.
Ausführungsvorschriften zum Teilhabeinstrument Berlin: www.berlin.de/sen/soziales/service/berliner-sozialrecht/kategorie/rundschreiben/2021_05-1101426.php
Hierin wird die abgeschlossene Einführung des TIB festgehalten (es gibt noch weitere Instrumente im Gesamtplanverfahren, wie der Gesamtplan an sich, die Ziel- und Leistungsplanung, die Bescheidungshilfe etc.).
Zu 2.1.
Auszug aus den Erläuterungen zur Bescheidungshilfe: „Bei Inanspruchnahme der Wohnleistung in einer besonderen Wohnform wird in Zelle C14 zusätzlich der Umfang der Pflegeleistung dargestellt. Dieser wird auf der Grundlage des im Abschnitt 4 abgefragten Pflegegrades durch die Bescheidungshilfe automatisch berechnet.“ Eine genaue Minutenanzahl kann nicht betitelt werden, da in besonderen Wohnformen ein Pauschalbeitrag durch die Pflegeversicherung gezahlt wird. Eine Aussage zum Pflegegrad wird nicht getroffen (dies ist im Zuge der Umstellung auf Fachleistungsstunden zu erledigen).
Zu 2.2.
Abwesenheiten können regulär rausgerechnet bzw. müssen nicht erfasst werden. Im Übersetzungsergebnis wird nur das Ergebnis einer Maßnahme dargestellt. Im oberen Bereich der oben angegebenen PDF-Datei ist ein entsprechender Hinweis.
Zu 3.
Es können hierzu derzeit noch keine Angaben gemacht werden.