Gysi meint... Bürgergeld als Hartz V

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SPD und Grüne wollten mit dem Bürgergeld den Makel von Hartz IV loswerden, das von ihnen 2004 eingeführt wurde. Doch was nun beschlossen wurde, ist kein Bürgergeld. Der neue Regelsatz von 502 Euro ist zwar eine Steigerung, sichert aber kein Existenzminimum. Ein wirkliches Existenzminimum müsste nach Berechnungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes 725 Euro betragen.

Die Behauptung von Union und AfD, dass Vollzeitbeschäftigte am Ende weniger Geld zur Verfügung hätten als Hartz-IV-Beziehende, hat sich längst als Fake News herausgestellt. Vielleicht sollte Friedrich Merz nochmal einen Blick in das Grundgesetz und das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichts werfen. Dort geht es um ein menschenwürdiges Existenzminimum, das der Staat zu gewährleisten hat. Wenn der Abstand zwischen Existenzminimum und Löhnen zu gering ist, muss es eben höhere Löhne geben. Doch mit CDU/CSU und AfD beklagen nun ausgerechnet die beiden Parteien den fehlenden Lohnabstand, die nicht einmal der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zugestimmt haben.

Mit der Verhinderung einer Vertrauenszeit, in der Menschen, die meist unverschuldet arbeitslos wurden, nicht sofort mit Leistungskürzungen bestraft worden wären, offenbart sich ein eher asoziales Menschenbild der Union. Die Bergpredigt verpflichtet die Christenheit zu Solidarität und Nächstenliebe. Bei den sich christlich nennenden Parteien herrscht dagegen Misstrauen gegen Arme. Das ist nicht nur erbärmlich, sondern hält den Druck aufrecht, auch noch die schlechtbezahltesten Jobs anzunehmen und damit die Löhne niedrig zu halten. Ich mache einen anderen Vorschlag: Die Bedürftigen bekommen das wirkliche Existenzminimum – keine Sanktionen. Engagierte und Kranke bekommen einen Bonus.

Das Bürgergeld hätte einen sozialen Aufbruch signalisieren kön­nen. Herausgekommen ist Hartz V und es bleibt Armut per Gesetz.


Dieser Artikel stammt aus dem blättchen vom Dezember 2022. Die Zeitungen des Bezirksvorstandes und der Fraktion können hier runtergeladen werden.