Allen gesundheitspolitischen Feststellungen zum Trotz verkündet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig: 5 Stunden Schlaf sind genug. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die ausschließlich auf wirtschaftlichen Erwägungen begründete Notwendigkeit des Fliegens auch in der Zeit zwischen 22 und 24 Uhr sowie zwischen 5 und 6 Uhr ausreichend mit den Gesundheitsschutzinteressen „abgewogen“ worden ist.
Ja, es geht sogar noch einen Schritt weiter. Es stellt fest, dies ist ein Hauptstadtinteresse. Ohne nächtliches Fliegen ist Berlin eben keine Hauptstadt, sondern ein Provinznest. Ob die mangelnde Nachtruhe sexy ist, möchte ich hier nicht bewerten. Was wird denn nun aus Sprüchen wie „Gesundheitsschutz geht vor Wirtschaftsinteressen“, die Wowereit und auch Kanzlerin Merkel während des Wahlkampfes im Südwesten der Stadt getan haben?
Nun führen ihre jeweiligen Parteien Koalitionsverhandlungen, sicherlich der Hauptstadt angemessen. Und sie haben schon eine Einigung verkündet. Nein, nicht zum Verzicht auf die Nachtflugmöglichkeiten, die ihnen das Gericht offeriert, sondern zu einer dritten Start- und Landebahn.
Wohin die soll, wenn jetzt schon keine lärmarmen Flugrouten gefunden werden, steht zwar noch in den Sternen, aber man knüpft schon mal bei der Metropolenphilosophie der 90er Jahre an. Schulden machen ist ja so modern.
Dazu passt eine Meldung aus dem deutschen Bundestag, dass die Große Anfrage der Fraktion der Linken zum BBI und seinen Auswirkungen wegen der Kompliziertheit der Fragestellungen erst im März (2012) beantwortet werden kann.
Soweit ein Aufschrei der Wut. Eine detaillierte Analyse des Leipziger Urteils kann erst nach seinem schriftlichen Vorliegen erfolgen. Gregor Gysi hat schon mal die Bürgerinitiativen für Mitte November eingeladen, um sich mit ihnen über das weitere Vorgehen zu beraten.
Ernst Welters