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16. Dezember 2011 Treptow-Köpenick

Einwohnerantrag schürt Vorbehalte gegen Parteien

Die SPD hat die Unterstützung eines vom Bezirkselternausschuss angeregten Einwohnerantrags, der darauf gerichtet ist, die Nutzung von Schulräumen durch Parteien zu unterbinden, angekündigt. Vorausgegangen ist dem eine inzwischen Jahre andauernde Debatte zwischen den Parteien und zwischen der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und dem Bezirksamt, ob Parteien Räumlichkeiten in Schulen nutzen dürfen oder nicht. Zuletzt hatte die Senatsverwaltung für Inneres bestätigt, dass der von der BVV gefasste Beschluss, Räume in Schulen in bestimmten Grenzen für Parteien zugänglich zu machen,  rechtmäßig zustande gekommen ist, rechtlich keine Bedenken gegen dessen Umsetzung bestehen und deshalb das Bezirksamt an ihn gebunden ist. Dies ist allerdings eine juristische Bewertung. Politisch bleibt er umstritten.

In einer lebendigen Demokratie müssen Meinungsfreiheit und Auseinandersetzung selbstverständlich gewährleistet sein.  Zur Demokratie gehört aber auch, dass Kinder und Jugendliche vor einseitiger parteipolitischer Beeinflussung in der Schule geschützt werden.  Beides ist für die Antragssteller CDU, B‘90/Grüne und DIE LINKE wichtig gewesen. Deshalb heißt es in der Nutzungsordnung, dass Räume nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn „sie nicht zeitgleich dienstlich benötigt werden“. In der Begründung des Antrags wurde ausdrücklich klargestellt, dass Räume nur „außerhalb des regulären Betriebs“ vergeben werden sollen.

Nach der Entscheidung durch die Innenverwaltung gilt nun wieder die bis 2009 bestehende Regelung, die bis dahin nie Anstoß hervorgerufen hat: Parteien können abends oder am Wochenende, wenn die Schule leer steht, Räume gegen ein Nutzungsentgelt mieten. Aus Sicht der drei Parteien ist dies notwendig, weil in einigen Ortsteilen vergleichbare Räume für öffentliche Bürgerforen oder für Gremiensitzungen einfach nicht zur Verfügung stehen oder abends anderweitig genutzt werden.

Um es eindeutig und klar zu sagen: Diese Regelung bedeutet, dass grundsätzlich auch Parteien, die menschenverachtende und verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, Räume in Schulen mieten können. Aber die NPD beispielsweise hat in der Vergangenheit nie beantragt, Schulräume im Bezirk zu nutzen. Selbst wenn sie dies künftig beabsichtigt, werden Räume nur außerhalb von Unterrichts- und Hortzeit vergeben. Sollte diese Möglichkeit von der NPD oder einer anderen Partei dennoch in einer den Schulalltag nachhaltig störenden Art und Weise missbraucht werden, haben die CDU, B‘90/Grüne und DIE LINKE zugesichert, diese Regelung zu ändern. Aber ohne bestehenden Anlass, nur weil die NPD auch einen Antrag stellen könnte, alle Parteien in ihren Entfaltungsmöglichkeiten einzuschränken und damit übrigens schlechter zu stellen als Vereine und sonstige Organisationen, die Schulräume nutzen dürfen, ist eine unbegründete und nicht hinnehmbare Begrenzung der Meinungsfreiheit und somit auch eine Schwächung der demokratischen Kultur.

Mit dem Einwohnerantrag werden letztlich Vorbehalte gegen alle Parteien geschürt. Denn viele Bürgerinnen und Bürger werden es nicht nur als das kleinere Übel ansehen, Parteien insgesamt in ihren Möglichkeiten zu beschränken, sondern werden so ihre grundsätzlich ablehnende Haltung zur repräsentativen Parteiendemokratie oder wenigstens berechtigte Kritik an Parteien ausdrücken wollen. Allerdings wird gerade die oft eingeforderte Bürgernähe der Parteien durch diesen Einwohnerantrag nicht gestärkt, sondern geschwächt. Wir wollen als Partei dem im Grundgesetz in Artikel 21 vorgesehenen Auftrag, an der Willensbildung der Bevölkerung mitzuwirken, in Gremiensitzungen, in Bürgerforen und in Sprechstunden im Gespräch mit den Menschen in ihren Ortsteilen gerecht werden. Dafür brauchen wir aber ein Dach überm Kopf.

Deshalb empfehlen wir, diesen Einwohnerantrag nicht zu unterstützen.