„Beratungshilfe“ ist die bisher wenig bekannte Möglichkeit, für Menschen mit geringem Einkommen, auch außerhalb von gerichtlichen Verfahren (dort heißt es dann „Prozesskostenhilfe“) für maximal 10 Euro anwaltlichen Rat einzuholen. Der Anwalt kann auf die 10 Euro aber auch verzichten. Und um gleich hier etwaigen Missverständnissen vorzubeugen, die in der Debatte auch geäußert wurden: Reich wird ein Anwalt damit nicht. Die Beratung bringt ihm 30 Euro, das gesamte Mandat 70 Euro.
Trotz dieser vergleichsweise geringen Summen ging das für unseren Bezirk zuständige Amtsgericht Köpenick in den letzten Jahren immer mehr dazu über, Antragsteller mit der Begründung wieder wegzuschicken, sie könnten sich auch „wo anders“ beraten lassen; in „Hartz-IV“-Angelegenheiten z.B. vom „JobCenter“ selbst. Mit einer solchen Begründung freilich wäre der Bock zum Gärtner gemacht, soll sich doch gerade gegen ungerechte Entscheidungen der „JobCenter“ gewehrt werden. Da aber trotz eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes (AZ 1 BvR 1517/08), das eine solche Praxis für verfassungswidrig erklärt hat, immer noch potentielle Antragsteller weggeschickt werden (im Jahre 2009 laut Präsidentin des AG Köpenick 374 Bürger), war ein Antrag der Linksfraktion in der BVV notwendig geworden, diese Praxis zu ändern.
Dieser wurde auch mit großer Mehrheit – bei Enthaltung der SPD – angenommen. Bleibt zu hoffen, dass sich nun endlich etwas ändert und den ärmeren Bevölkerungsgruppen nicht länger der Zugang zum Recht verwehrt wird.
Dan Mechtel, sozialpolitischer Sprecher der Linksfraktion