In der Dezember 2010 berichtete Blättchen bereits über die vom Bundesverfassungsgericht gerügte Praxis, Hartz-IV-Empfänger vom Amtsgericht zum Job-Center zu schicken, berichtet. Die BVV Treptow-Köpenick hatte seinerzeit Ende September auf Antrag der Fraktion DIE LINKE den Beschluss gefasst, dass sich das Bezirksamt dafür einsetzen möge, allen finanziell bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern kostenlose Rechtsberatung durch Erteilung eines sogenannten „Beratungshilfescheins“ nicht nur auf dem Papier, sondern auch tatsächlich zu ermöglichen.
Hintergrund dieses Antrages war die Wahrnehmung, dass viele Menschen mit Beratungsbedarf im Amtsgericht Köpenick unbegründet mündlich abgewiesen werden. Einige Antragstellerinnen und Antragsteller in Hartz-IV-Angelegenheiten wurden gar auf eine kostenlose Beratung beim JobCenter verwiesen. Eine solche Beratung beim Verursacher des Problems ist jedoch rechtswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht unlängst feststellte.
Die Präsidentin des Amtsgerichts Köpenick, Rita Manshausen, verweist jetzt in einem Antwortschreiben an die Bezirksbürgermeisterin darauf, dass die fraglichen mündlichen Auskünfte zwar nicht dokumentiert würden, jedoch „kein Anlass zum Handeln“ bestünde. „Es zeugt schon von erstaunlicher Ignoranz, einen Beschluss der BVV einfach so abzubügeln“, stellt Dan Mechtel, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE Treptow-Köpenick, empört fest. „Dass undokumentiert mündliche Auskünfte mit teils rechtswidrigem Inhalt erteilt werden, ist genau das Problem, welches die BVV behoben wissen wollte“, erläutert Mechtel weiter. „Des Problems wachsender Armut, damit steigender Antragszahlen und natürlich auch Kosten kann man sich nicht dadurch entledigen, dass man Antragstellerinnen und Antragssteller einfach wieder wegschickt.“
Blättchen Februar 2010